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Sylt bleibt die Nummer 1 im Norden – Bei der Kurabgabe Mittelmaß

wattenmeer sylt

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Sylt bleibt die Nummer 1 – Sylt behauptet seine Position als führendes Urlaubsziel in Schleswig-Holstein, trotz der Diskussionen um die Kurabgabe. Mit über 1,3 Millionen Übernachtungen im ersten Halbjahr 2024 bleibt die Nordseeinsel der unangefochtene Favorit unter den Urlaubern.

Auch wenn Fehmarn und Büsum gewaltig aufholen – es ist ein weiter weg an die Spitze. Die Anzahl der Besucher auf Sylt liegt im Vergleich zu Fehmarn oder Büsum im Schnitt immer bei der zwei- bis dreifachen Menge. Doch eines ist offensichtlich. Trotz geringer Einbußen, holen andere Regionen auf.

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Sylt bleibt die Nummer 1 – Kurabgaben spielen dabei keine Rolle

Die Kurabgabe auf Sylt, die je nach Gemeinde und Saison zwischen 1,50 und 3,90 Euro pro Person und Tag beträgt, scheint dabei keinen nennenswerten Einfluss auf die Besucherzahlen zu haben. Die angeregte Umstellung in eine Bettensteuer wird auf der Insel diskutiert. Sie wird nicht nur positiv aufgenommen. Denn Tagestouristen, die einen großen Anteil an Einnahmen ausmachen, würden dann nichts mehr zahlen. Auch die „Schwarzmieter“, die es ja offensichtlich durch die Vielzahl der Zweitwohungen gibt, würden sich freuen.

Sylt ist nicht der teuerste Urlaubsort

Im Vergleich zu anderen Urlaubsorten an Nord- und Ostsee zeigt sich, dass die Kurabgabe auf Sylt im mittleren Preissegment liegt. Wie unser Partnerblog www.sankt-peter-ording-tv.de berichtete plant St. Peter-Ording ab 2025 eine Erhöhung auf 4 Euro in der Hauptsaison. Sylt Sylt an seinem bewährten Modell fest. Dies unterstreicht die Strategie der Insel, Kontinuität und Verlässlichkeit für ihre Gäste zu bieten.

Die Einnahmen aus der Kurabgabe sind für die Urlaubsorte von großer Bedeutung. Auf Fehmarn beispielsweise werden jährlich etwa vier Millionen Euro durch die Kurabgabe eingenommen. Das Geld fließt nicht in den allgemeinen Haushalt der Kommune, sondern darf nur für touristische Zwecke verwendet werden. Ähnlich sieht es in Timmendorfer Strand aus, wo für 2024 Einnahmen von rund vier Millionen Euro aus der Übernachtungskurabgabe erwartet werden.

Sylt bleibt die Nummer 1 – Auf Rügen unterschiedliche Handhabe der Kurtaxe

Auf Rügen, einer weiteren beliebten Ostseeinsel, variiert die Kurabgabe je nach Ort. In den Ostseebädern Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin wird eine einheitliche Kurabgabe erhoben. Die Beträge liegen hier in einer ähnlichen Größenordnung wie auf Sylt. Auch auf Rügen dient die Kurabgabe zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur, wie Strandreinigung, Überwachung der Badewasserqualität und Instandhaltung von Promenaden und Grünanlagen.

Interessanterweise zeigt sich, dass die Höhe der Kurabgabe kaum Einfluss auf die Entscheidung der Urlauber hat, einen bestimmten Ort zu besuchen. In Sankt Peter-Ording klingelten die Kassen. Im Jahr 2023 wurden dort knapp fünf Millionen Euro an Kurabgabe von Übernachtungsgästen eingenommen.

Für Sylt bedeutet dies, dass die stabile Handhabung der Kurabgabe sich positiv auf das Image der Insel auswirkt. Die Gäste schätzen die Transparenz und die sichtbaren Verbesserungen in der Infrastruktur, die durch die Kurabgabe finanziert werden. Von der Strandreinigung über die Bereitstellung von Rettungsschwimmern bis hin zur Organisation von Veranstaltungen – die Kurabgabe trägt wesentlich zur hohen Qualität des Urlaubserlebnisses bei.

Sylt bleibt die Nummer 1 – Nowendiges Instrument

Insgesamt zeigt sich, dass die Kurabgabe, ob auf Sylt, Rügen oder in anderen Küstenorten, ein notwendiges Instrument zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur ist. Die Urlauber akzeptieren diese Abgabe weitgehend, solange sie transparent verwendet wird und zu spürbaren Verbesserungen des Urlaubsangebots führt. Sylt profitiert dabei von seiner ausgewogenen Politik, die Kontinuität und Qualität in den Vordergrund stellt und damit seine Position als Top-Urlaubsziel festigt.

Eine Umwandlung der Kurabgabe in eine Bettensteuer dürfte einiges verändern. Denn die sogeannte Bettensteuer ist keine Kurabgabe und kommt somit nicht der Tourismuszentrale zu gute, sondern geht ins Gemeindesäckel. Eine Verpflichtung diese in die touristiche Infrastruktur zu stecken, besteht dann nicht mehr.

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