Reinigung der Gehwege auf Sylt
Sylt
Die Reinigung der Gehwege bzw. die Befreiung der Gehwege von Bewuchs ist eine Notwendigkeit, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Rechtsgrundlage hierfür bildet die entsprechende Satzung über die Straßenreinigung der jeweiligen Gemeinde, die bußgeldbewährt ist. Alle öffentlichen Gehwege und der öffentliche Raum entlang der Grundstücke ist von den Bürgern von Bewuchs freizuhalten. Die obere Bordsteinkante muss gepflegt werden, damit beispielsweise im Laufe der Zeit durch den Bewuchs nicht der Stein kaputt geht oder sich verschiebt. Zudem sollten überhängende Pflanzenteile, Pflanzen mit Stacheln oder Dornen gestutzt werden. Ebenso wichtig ist die uneingeschränkte Sichtbarkeit von Verkehrsschildern sowie ein gutes Sichtfeld an Straßeneinmündungen.
Aus aktuellem Anlass bittet das Amt für Ordnung und Soziales Sylt, die Satzung einzuhalten und sich bei Fragen an die Inselverwaltung zu wenden.
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