Allgemein
Notfallplan für Geburten – In Ausnahmefällen in die Nordseeklinik
Wer ist im Falle eines Notfalls bei Schwangeren zuständig? Auch drei Monate nach Schließung der Geburtenstation der Asklepios Nordseeklinik herrscht auf der Insel Uneinigkeit bei diesem Thema.
Auslöser für die aktuell laut werdende Kritik am Notfallplan ist ein in der Nordseeklinik durchgeführter Kaiserschnitt ohne Beisein einer Hebamme.
Damit soll der Arzt fahrlässig gehandelt haben. Der Hebammenverband hat einen Anwalt eingeschaltet, der jetzt prüfen soll, ob der Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Nach Ministeriumsangaben sieht der Notfallplan wie folgt aus: Sollte das vorzeitige Aufsuchen einer Klinik auf dem Festland nicht erfolgen können, gilt:
Der Rettungsdienst transportiert die Schwangere in eine Klinik aufs Festland oder in Ausnahmefällen auch in die Klinik auf Sylt. Ergänzend wird versucht, eine Hebamme bei geburtshilflichen Notfallsituationen mit heranzuziehen.
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