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Neue Kriterien für Erbbaurecht
GEMEINDE SYLT.
Hohe Grundstückspreise, teure Mieten – vor allem für Familien ist es schwierig bezahlbaren Wohnraum auf Sylt zu finden. In seiner jüngsten Sitzung hat der Wohnungsbauausschuss die Kriterien für die Vergabe von Erbbaurechten deshalb neu festgelegt. Damit soll Familien mit Kindern die Möglichkeit gegeben werden, an Eigentum auf der Insel zu gelangen. Bewerber müssen nun nicht mehr wie früher zwei Jahre lang ihren Wohnsitz auf der Insel haben. Es reicht wenn sie seit einem Jahr auf Sylt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig sind. Familien mit schwerbehinderten Kindern werden im Vergabeverfahren bevorzugt. Auch Personen, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge arbeiten, werden bei Erfüllung sämtlicher Kriterien bevorzugt berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem Lehrer, Krankenhauspersonal oder Polizisten. Die Neuregelung des Erbbaurechts gilt für Häuser am Bastianplatz, in Archsum auf der ehemaligen Kindergartenfläche und in Morsum am Deelgung.
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