Neue Klagen gegen Flughafen Sylt
Westerland
Zwei Frauen klagen gegen den Flughafen Sylt. Seit Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht Schleswig erneut über das Thema Lärm am Flughafen Sylt. Die Klägerinnen haben ihren Hauptwohnsitz nicht auf der Insel, besitzen jedoch Immobilien in Keitum an der Ostküste. Die Forderung der Reduzierung des erlaubten Flughafenlärms von derzeit 60 auf maximal 55 Dezibel ist nicht neu. In anderen Fällen wurde die Schallgrenze nicht erreicht und die Klagen von zwei Hauseigentümern auf Sylt wurde abgewiesen. Im aktuellen Verfahren wurde der Wert von 55 Dezibel auf den Grundstücken der Klägerinnen überschritten. Falls der Flughafen nicht leiser werden kann, fordern die beiden Frauen Schallschutzmaßnahmen für ihre Häuser. Das Urteil wird voraussichtlich im Herbst verkündet.
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