Allgemein
Namensstreit St. Severin beigelegt
Keitum
Der Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Severin*s Resort und Spa in Keitum Kurt Zech und der Kirchengemeinde St. Severin ist nach drei Jahren beigelegt worden. Noch bevor sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst hat, konnten sich beide Parteien außergerichtlich einigen. Nach ausführlichen Gesprächen und einem Zugeständnis von Kurt Zech an die Gemeinde zogen Pastorin Susanne Ziegel und Pastor Ingo Pohl die Durchsetzung des Rechtsanspruches einer Namensänderung zurück. Die Vertreter der Kirchengemeinde hatten am 29. September 2016 vom Oberlandesgericht zunächst recht in Folge ihrer Beschwere der Namensrechtsverletzung bekommen. Gegen dieses Urteil legte die Zech Group als Betreiber des Keitumer Hotels damals eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein, die in Folge der außergerichtlichen Einigung ebenfalls zurückgezogen wurde.
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