Allgemein

Medizinische-Maskenpflicht in der Marschbahn

Published

on

INSEL SYLT. 

Aufgrund der von Bund und Ländern beschlossenen neuen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Zügen der Marschbahn. Neben den FFP2-Masken sind auch die aus den Kliniken bekannten OP-Masken erlaubt. Bisher galt in den Zügen lediglich die Pflicht eine Stoffmaske zu tragen. Unabhängig der Maskenpflicht leiden die rund 4000 Sylt-Pendler weiterhin unter zu vollen Zügen, in denen keine Abstände eingehalten werden können.

Continue Reading
Click to comment

You must be logged in to post a comment Login

Leave a Reply

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner