Letzte Generation auf Sylt – 1 Million Euro Schaden
Letzte Generation auf Sylt – 1 Million Euro Schaden – Sylt News
Letzte Generation auf Sylt – 1 Million Schaden Es ist ruhig geworden um die „Letzte Generation“. Sekundenkleber funktioniert nicht unter zehn Grad. Die Staatsanwaltschaft in Flensburg ermittelt zu den Vorfällen des Sommers.
Ein Flugzeug wurde mit Farbe besprüht, im Miramar wurde die alte Einrichtung zerstört, in Kampen wurden diverse Einzelhändler durch Vandalismus geschädigt, und in Neustadt wurde eine Yacht verunreinigt. Die Liste ist lang, kleinere „Aktionen“ der „Letzten Generation“ sind hier noch nicht aufgeführt. Interessant in diesem Zusammenhang: Die gleiche Personengruppe zeichnet sich für die Anschläge am Flughafen und im Miramar verantwortlich. Alleine der Schaden am Flugzeug in Westerland mit 1 Million Euro ist schon eine Hausnummer. Viel teurer dürfte aber die Frage nach der Störung der Verkehrssichterheit kommen. Das kann schon mal 10 Jahre Essen auf Staatskosten bedeuten, wenn die Staatsanwälte einen schlechten Tag haben.
Letzte Generation auf Sylt – teure Aktionen
Es kann teuer werden für die Aktivisten. Denn neben den strafrechtlichen Klagen werden sicherlich auch zivilrechtliche Schritte unternommen. Notwendig, aber andererseits eine Verschwendung von Steuergeldern. Denn Geldstrafen oder gar Schäden an der Infrastruktur werden die insgesamt zehn Angeklagten nicht zahlen können oder wollen.
Für diesen Fall sieht das Gesetz bei Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor, bei Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei Störung öffentlicher Betriebe drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die Geldstrafen werden Aktivisten nicht abschrecken. Im Zweifel gehen sie ins Ausland oder melden Insolvenz an. Und nach der Insolvenz können sie dann direkt wieder die örtlichen Baumärkte nach Farbdosen abklappern.
Die Protestaktionen mit den Demonstrationen der Landwirte zu vergleichen, wie es einige Zeitgenossen in den sozialen Netzwerken getan haben, erscheint angesichts der Schadenssumme und der Ausführung nicht gerechtfertigt.
Letzte Generation auf Sylt – kriminelle Vereinigung?
Auch die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung steht im Raum. Sollte dies geschehen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
„Eine kriminelle Vereinigung ist nach dem Strafgesetzbuch Paragraph 129 ein auf eine längere Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit einem übergeordneten gemeinsamen Interesse“, so ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sollte sich der Verdacht erhärten – und seit November sind hier klare Worte seitens der Gerichte gesprochen worden – wird es unangenehm. Denn bei Verurteilung droht sogar bei lockerer Unterstützung oder auch bei Sympathisanten ein rechtlicher Spießrutenlauf.
Gespannt wird das Urteil aus Flensburg erwartet.
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