Kontrolle von Ferienwohnungen auf Sylt
Kreis Nordfriesland ermöglicht Gemeinden flexibleres Handeln
Die Begrenzung der Anzahl von Ferienwohnungen in den touristischen Schwerpunktgebieten des Kreises Nordfriesland ist ein dringendes Anliegen. Landrat Florian Lorenzen und Kreisbaudirektor Burkhard Jansen begrüßen die Anerkennung dieses Sachverhalts durch Vertreter der Wirtschaft, wie etwa die Unternehmer auf Sylt. In Gesprächen der letzten Tage hat Jansen festgestellt, dass vielen bewusst ist, dass nicht alle ungenehmigten Nutzungen nachträglich legalisiert werden können.
Zudem erkennen Lorenzen und Jansen ernsthafte Bemühungen der Kommunalpolitik in allen Tourismusorten, geordnete Zustände durch städtebauliche Rahmenpläne und Bebauungspläne herzustellen. Es ist die Aufgabe des Kreises als Baubehörde, diese Planungen der Gemeinden durch Bau- und Nutzungsgenehmigungen bzw. -untersagungen umzusetzen.
Um den bestehenden Druck nicht weiter zu erhöhen, werden die Kontrollen des Kreises in den nächsten ein bis zwei Jahren auf die Gebiete konzentriert, in denen die Gemeinden ohnehin bei ihren bestehenden planerischen Festsetzungen bleiben wollen. Lorenzen und Jansen planen, mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten, um eine abgestimmte Vorgehensweise für diesen Zeitraum zu finden.
Hintergrund ist, dass in den touristischen Hotspots des Kreises zahlreiche Wohnungen, die als Dauerwohnraum genehmigt und errichtet wurden, als Ferienwohnungen genutzt werden. Dadurch fehlt es an einer gesunden Mischung aus Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Wohnraum für Einheimische. „Jeder Ort und jede touristische Destination ist aber zwingend darauf angewiesen, dass es Wohnraum für alle Bedarfe gibt“, betont Kreisbaudirektor Jansen.
Die städtebaulichen Spannungen, die durch dieses Missverhältnis entstanden sind, erfordern eine Tätigkeit des Kreises als Bauaufsichtsbehörde aus bauordnungsrechtlichen Gründen. Aufgrund der Größe des Gebiets wird geschätzt, dass es etwa zehn Jahre dauern wird, bis alle betroffenen Baugebiete geprüft sind und die Rechtslage flächendeckend umgesetzt ist.
Einige Gemeinden und Vermieter befürworten die Festlegung eines Stichtags, der bewirken soll, dass alle vor diesem Datum begonnenen unzulässigen Nutzungen automatisch als Ferienwohnungen legalisiert werden. Nach rechtlicher Prüfung sind sowohl der Kreis als auch die oberste Bauaufsicht im Kieler Innenministerium jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es keine gerichtsfeste Möglichkeit einer Stichtagslösung gibt.“
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