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Gute Nachrichten für Vermieter auf Sylt
Am 3. Mai 2024 fand in Husum eine Abstimmungsrunde zwischen Landrat Florian Lorenzen, Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Insel Sylt statt. Die Gemeinde Sylt wurde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister Carsten Kerkamm vertreten, der den erkrankten Bürgermeister Nikolas Häckel vertrat. Auch Kreispräsident Frank Zahel und der Bürgervorsteher der Gemeinde Sylt, Andreas Dobrzinski, nahmen teil.
Der Schwerpunkt des Treffens lag auf den Kontrollen der Ferienwohnungen durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Diese Kontrollen betreffen nicht nur Sylt, sondern auch Föhr, Amrum und touristische Hotspots auf dem Festland. Dabei stellte sich heraus, dass fehlende Genehmigungen ein häufiges Problem darstellen; infolgedessen wurden die ersten Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.
„Wir haben in dem Gespräch unsere Vorgehensweise in allen touristischen Hotspots im Kreisgebiet erläutert“, berichtete Florian Lorenzen. Die Vertreter der Inselgemeinden betonten hingegen, dass die Kontrollen auf Sylt zu großer Verunsicherung in der Tourismusbranche und insbesondere bei Kleinvermietern geführt hätten. Die Gemeinden strebten eine Legalisierung des bestehenden Bestandes an, soweit dies möglich sei, um Existenzen zu schützen und wirtschaftliche Stabilität für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Kontrollen seien sinnvoll, um einen unkontrollierten Anstieg an Ferienwohnungen zu vermeiden, wurden jedoch so schnell eingeleitet, dass wenig Zeit blieb, um das Planungsrecht anzupassen.
Es wurde vereinbart, dass die Sylter Gemeinden bis Ende des Jahres klären, welche Bebauungspläne für Ferienwohnungen geändert und welche nicht geändert werden sollen, und dies dem Kreisbauamt mitteilen. „Auf dieser Grundlage legen wir dann fest, welche Gebiete wir als nächstes auf das Vorhandensein unzulässiger Ferienwohnungen überprüfen – nämlich die, deren Bebauungspläne nicht überarbeitet werden sollen“, erklärte Burkhard Jansen.
„Wir Sylter begrüßen dieses Vorgehen sehr, da es den Druck erheblich mindert. Unsere Gemeinden können nun sicher sein, dass ihnen Zeit für die Aufstellung neuer Bebauungspläne bleibt“, sagte Carsten Kerkamm. Für den Kreis sei entscheidend, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren tatsächlich entsprechende Beschlüsse fassen, betonte Florian Lorenzen.
Die Vermieter in den neu zu überplanenden Gebieten dürfen hoffen, ihre derzeit unzulässigen Ferienwohnungen doch noch legalisieren zu können – vorausgesetzt, die Gemeinde lässt es zu und die Voraussetzungen der Landesbauordnung sind erfüllt. Landrat Lorenzen und Baudirektor Jansen gehen jedoch davon aus, dass nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann. „Selbst bei entsprechendem politischem Willen in der Gemeindevertretung kann das Städtebaurecht nicht für alle gewachsenen Strukturen rechtskonforme Lösungen bieten. Das müssen die Betroffenen akzeptieren. Ohne diese schwierigen Entscheidungen wird es keine rechtssicheren Bebauungspläne geben“, betonte Jansen.
Die Sylter Vertreter baten die Bauaufsicht eindringlich, eine Stichtagsregelung für nicht genehmigte Ferienwohnungen, vor allem in älteren Gebäuden, zu ermöglichen. Dort werde seit Generationen an Feriengäste vermietet, und die Rechtsproblematik sei nicht bekannt gewesen. Die Sylter wiesen zudem darauf hin, dass mehr als 50 Prozent der vermieteten Objekte in bestimmten Teilen der Insel aus den 1970er-Jahren oder davor stammen. Landrat Lorenzen sicherte zu, intensiv nach einer rechtskonformen Regelung zu suchen und dies mit der obersten Bauaufsicht im Innenministerium abzuklären. „Für die letzten 45 Jahre müssen wir dies jedoch bereits jetzt verneinen, da die Fachleute bei Land und Kreis schon vor Wochen festgestellt haben, dass die rechtliche Lage das nicht zulässt“, erklärte Lorenzen.
Die Anwesenden beschlossen zudem, dass sich das Kreisbauamt zu Quartalsgesprächen mit den Sylter Gemeinden trifft, um den Verfahrensfortschritt zu besprechen und die Gemeinden bei Fragen der Bauleitplanung zu beraten.