SYLT
Im Streit um die Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Steinzeitgrab Denghoog hat der Heimatverein Sölring-Foriining einen ersten Klageerfolg vor dem Verwaltungsgericht erreicht. Das Gericht bestätigte, daß die Zuwegung zur Baustelle nicht von Süden her befahren werden darf. Der Bauherr möchte sich aber von der Gemeinde Wenningstedt eine Nutzung der Südzufahrt genehmigen lassen.
Der Kultur- und Heimatverein geht nach einer vorliegenden Stellungnahme davon aus, daß die Gemeinde dem Ansinnen des Bauherrn nicht nachkommt, da das Befahren der Südzufahrt bereits durch das Verwaltungsgericht untersagt wurde.
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