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Westerland
Das Oberlandesgericht Schleswig hat die zwei Klagen gegen den Betreiber des Flughafen Sylt abgewiesen. In einem Zivilverfahren klagten zwei Bewohner gegen den Fluglärm. Eigentümer von Ferienimmobilien aus Keitum und Wenningstedt forderten eine Reduzierung der zulässigen Dezibelzahl. Sie fühlten sich durch maximal zulässigen Dauerschallpegel von 60 Dezibel belästigt. Schon 2015 wurde eine Klage vor dem Flensburger Landgericht abgelehnt. Die Kläger gingen in Berufung und bekamen erneut kein Recht, da die eingeforderte Lärmgrenze von 55 Dezibel bereits eingehalten wird. Der Lärm ist weniger geworden seit Einreichung der Klage.
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