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Gemeinde Sylt gewinnt vor dem Bundesgerichtshof

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Gemeinde Sylt

Dieses Urteil freut den Leiter des Kommunalen Liegenschafts-Managements, sagte Marcus Kopplin in der jüngsten Sitzung des Wohnungsbauausschusses. Dort berichtete er über ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Sicherung von bestimmtem Dauerwohnraum auf Sylt rechtssicherer macht. Konkret geht es um einen Dortmunder, der Inhaber eines Erbbaurechts in einem Reihenhaus in der Sylter Seedeich-Siedlung ist. Die Verträge sehen vor, dass die Wohnungen 99 Jahre lang nur an Sylter vermietet werden dürfen.

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/sylt-schreibt-ein-bisschen-rechtsgeschichte-id10836606.html

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