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Gehwegreinigung auf Sylt

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Aus aktuellem Anlass bittet das Amt für Ordnung und Soziales die entsprechende Satzung über die Straßenreinigung der jeweiligen Gemeinden, die bußgeldbewährt ist, zu beachten. Die Reinigung der Gehwege bzw. die Befreiung der Gehwege von Bewuchs stellen eine Notwendigkeit dar, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Zum Gehweg gehört unter anderem auch die obere Bordsteinkante. Diese sollte so gereinigt werden, dass z.B. im Laufe der Zeit durch den Bewuchs nicht der Stein kaputt geht oder sich verschiebt. Überhängende Pflanzenteile, insbesondere Pflanzen mit Stacheln oder Dornen sind so zu stutzen, dass von ihnen keinerlei Gefahr ausgehen kann. Ebenso wichtig ist die uneingeschränkte Sichtbarkeit von Verkehrsschildern sowie ein gutes Sichtfeld an Straßeneinmündungen. Der Formschnitt von Hecken und der Schnitt von Gehölzen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, sind unabhängig von der allgemein gültigen Beschränkung des Landesnaturschutzgesetzes und damit ganzjährig zulässig.

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