Fluglärm auf Sylt – Vergleich abgelehnt
Westerland
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Verfahren um den Fluglärm auf Sylt, mit denen sich das Oberlandesgericht in Schleswig beschäftigte. Infolge der niedrigen Lärmwerte wurden inzwischen alle Verfahren bis auf eine Klage eingestellt. Seit Juli klagen zwei Frauen in einem Berufungsverfahren gegen den Flughafen Sylt. Im September schlug das Gericht einen Vergleich zwischen dem Flughafen-Betreiber und den Klägerinnen vor. Nun haben die beiden Frauen den Vergleichsvorschlag abgelehnt. Sie wollen grundsätzlich klären lassen, wie viel Lärm im touristischen Umfeld verträglich ist. Es wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, um zu sehen, ab welcher Dezibelzahl eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Dabei wird auf Sylt die touristische Lage berücksichtigt. Momentan gelten 60 Dezibel als Grenzwert. Bei einer Messung vor einigen Jahren waren 56 Dezibel das Ergebnis.
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