Flugkörper auf Sylt
Auf der letzten Sitzung des Umwelt-, Küstenschutz- und Verkehrsausschusses der Gemeindevertretung Sylt wurde über Aktualisierung der „Satzung der Gemeinde Sylt über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“ beraten. Die Satzung beinhaltet Regeln und Verbote für die Strände. Aufgrund der technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren wurde diese überarbeitet und neu beschlossen. Demnach ist das Steigenlassen von unmotorisierten Flugkörpern wie Drachen, Flugmodellen etc. ausschließlich südlich des Westerländer Strandübergangs Dikjendeel und erst ab 17.00 Uhr erlaubt. Das Steigenlassen von motorisierten Flugkörpern ist generell verboten. Der Insel Sylt Tourismus-Service erteilt auf Antrag und nur auf Basis von Genehmigungen der Luftfahrtbehörde im Konzessionsbereich Einzelgenehmigungen für Luftaufnahmen.
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