Allgemein
Erster Schritt zu neuer Rufbereitschaft
Westerland /
Der erste wichtige Schritt zum Aufbau eines neuen Rufbereitschaftsdienstes der Sylter Hebammen ist getan, allerdings offenbarten sich während der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses auch neue Probleme. Die Ausschussmitglieder beschlossen am Montagabend zwar einstimmig bei einer Enthaltung, dass dafür 34655 Euro aus dem Haushalt der Gemeinde Sylt zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber wie die Rufbereitschaft organisiert und abgesichert werden soll, ist nach wie vor unklar. Bereits am heutigen Abend berät der Finanzausschuss über die Bereitstellung der Mittel, am Donnerstag in einer Woche entscheiden dann die Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Zeit drängt, weil die Rufbereitschaft der Hebammen für den insularen Rettungsdienst schon ab dem 1. Oktober eingerichtet werden soll. Vor einer endgültigen Entscheidung müssen allerdings noch die anderen Inselgemeinden List, Kampen, Wenningstedt und Hörnum zustimmen. Amtsvorsteher Rolf Speth habe eine finanzielle Beteiligung von 25 Prozent – also knapp 9000 Euro – in Aussicht gestellt, teilte Eberhard Eberle (SPD) mit. Der Vorsitzende des Sozialausschusses geht „mit sehr großer Sicherheit“ davon aus, dass der Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 25. August auch einen entsprechenden Beschluss fassen wird. „Schließlich dient die Rufbereitschaft ja der Insel als Ganzes.“
Insgesamt sind für den Hebammendienst rund 90000 Euro für einen Probezeitraum bis Ende 2016 erforderlich. In der zweiten Jahreshälfte soll eine Evaluation stattfinden. Über deren Ergebnisse wird dann den zuständigen Gremien berichtet. An der Finanzierung beteiligen sich außer den Inselgemeinden zu zwei Dritteln der Kreis Nordfriesland, das Land Schleswig-Holstein sowie die Krankenkassen. Darin sind sowohl die Kosten für die Rufbereitschaft selbst – zirka 100 Euro Aufwandsentschädigung je 24 Stunden – als auch die Kosten für die Versicherung bei einer Beteiligung aller drei Hebammen enthalten. Die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes hätten sich aufgrund der besonderen Umstände auf der Insel Sylt zu einer anteiligen Refinanzierung eines Rufbereitschaftssystems bereit erklärt, heißt es in der Beschlussvorlage. Weil es sich dabei aber nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Rettungsdienste handele, sei eine Kostenbeteiligung aller Inselgemeinden zwingend erforderlich.
Über die dringende Notwendigkeit einer Rufbereitschaft der Hebammen und die Freigabe der finanziellen Mittel waren sich alle Ausschussmitglieder einig. Kritisiert wurde jedoch von einigen Gemeindevertretern und auch anwesenden Bürgern, dass seit der Schließung der Geburtenstation in der Nordseeklinik noch immer kein öffentliches Notfallkonzept für Schwangere vorgelegt worden sei. Arne Dekarz, der Rettungsstellenleiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), bestätigte, es gebe lediglich interne Pläne und Vorgaben, die sich aber in der Vergangenheit weitgehend als praktikabel erwiesen hätten. Allerdings beklagte Dekarz eine mangelnde Koordination zwischen DRK und Nordseeklinik in Notfällen. Ausschussmitglied Hicham Lemssiah äußerte allerdings heftige Kritik am Inhalt der Verträge, die für die Rufbereitschaft geschlossen werden sollen. Die Hebammen wären für den Rettungsdienst quasi nur als Beraterinnen tätig, könnten jedoch finanziell in Haftung genommen werden, sagte der Gemeindevertreter der Insulaner-Piraten. Dies sei aber nicht Thema der Sitzung, entgegnete Eberhard Eberle. „Wir entscheiden hier nur über unsere finanzielle Unterstützung“, so der Ausschussvorsitzende. „Alles Weitere müssen die Hebammen dann selbst mit dem Kreis und dem Rettungsdienst aushandeln.“
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