Entlastung im Fall Speth
Hörnum/
„Anhaltspunkte für den Vorwurf der Bestechlichkeit bestehen nicht“.
Das ist einer der ersten Sätze auf einem Papier, in dem das Amt Landschaft Sylt den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Kiel nachgeht. Diese wirft dem Hörnumer Bürgermeister Rolf Speth Bestechlichkeit und Untreue gegenüber seiner Gemeinde vor. Dennoch kommt die Prüfung des Amtes mit Blick auf die schweren Vorwürfe gegen den Hörnumer Bürgermeister zu entscheidenden Erkenntnissen, die nahe legen, dass der sich wissentlich nichts hat zu Schulden kommen lassen. „Die ‚neue Grundstücksgrenze‘ um die es jetzt bei diesen Vorwürfen und Streitigkeiten geht, war als solche jedoch der Selbstverwaltung durch den gestellten Bauantrag allen bekannt, dem der Planungs-, Bau- und Wegeausschuss unter Herrn Dehn als Vorsitzenden am 09.04.2013 einstimmig und die Gemeindevertretung am 16.04.2013 mehrheitlich zugestimmt hat. Eine Rechtsverletzung durch Bürgermeister Speth ist demnach nicht festzustellen. Auf Nachfrage bei der Oberstaatsanwaltschaft in Kiel, wie weit deren Ermittlungen in dem Fall sind, hieß es, dass bisher noch keine weiteren Erkenntnisse vorliegen.
Mehr aus Allgemein alle Beiträge

Sylter Handballer verlieren ´27:31 in Meldorf – Zweite Halbzeit gewonnen, Spiel verloren
Der Saisonauftakt der Sylter C-Jugend begann so, wie er für einen Inselverein oft beginnt: mit langer Anreise – …

Musikalische Stadtführung: „Pariser Flair“ im Alten Kursaal in Westerland
Paris an einem Abend – ohne Anreise: Am Mittwoch, 9. September, nimmt das Duo „Pariser Flair" sein Publikum mit …

Ansage an die Liga: SCN-Damen zerlegen den Titelfavoriten mit 9:0
Wer wissen wollte, wer in dieser Saison die Kreisklasse Nordfriesland prägen wird, hatte am Freitagabend an der …

Tourismusstrategie – Wir haben es vorher gewusst. Und das ist das Problem.
Zwei Tage vor der Abschlussveranstaltung haben wir aufgeschrieben, welche Themen im Alten Kursaal auf den …
