Eine Zigarette für 200 Euro – Notbremse auf dem Weg Richtung Sylt
Das Ziehen der Notbremse im Zug auf dem Weg nach Sylt kann zu einer echten Abenteuerfahrt werden – und das nicht unbedingt auf die gute Art! Stell dir vor, du sitzt gemütlich in deinem Sylt-Abenteuer-Outfit, die Sonnenbrille auf der Nase, der Nordseewind weht dir um die Ohren, und plötzlich ertönt ein ohrenbetäubendes Quietschen.
Als Erstes bricht Chaos aus. Die Passagiere schauen sich fragend an, als hätten sie gerade die letzte Möwe auf Sylt gesehen. Du fragst dich, ob das Ganze vielleicht ein exklusives Entertainment-Angebot der Deutschen Bahn ist – „Die Notbremsen-Show: Auf nach Sylt mit Schrecken!“
Doch dann wird es spannend. Der Schaffner eilt vorbei, als hätte er einen Hitzewallungswettbewerb gewonnen. Die Polizei ist ebenfalls in Hochform und stürmt die Waggons, als würden sie nach vermissten Diamanten suchen. In Husum haben sie die Schuldige gleich gefunden.
Die 54jährige hat am heutigen Morgen mit dem Ziehen der Notbremse einen Polizeieinsatz ausgelöst Der Grund: Ihr Mann hatte es nicht rechtzeitig in den Zug geschafft, da er noch auf dem Bahnsteig geraucht hat. Die herbeigerufene Polizei klärte über die Konsequenzen auf und gab den Tip, dass vielleicht ein Nikotinkaugummi die bessere Wahl gewesen wäre.
Der Zug hatte im Anschluß dann 40 Minuten Verspätung zur Verspätung. Glück im Unglück – Niemand wurde bei der Aktion verletzt. Denn das abrupte Stoppen der Bahn kann zu Stürzen bei Reisenden führen.
Eine Zigarette für 200 Euro – Teures Vergnügen
Am Ende ist das Ziehen der Notbremse im Zug vielleicht nicht gerade das, was du dir für deine Sylt-Reise vorgestellt hast, aber es wird definitiv für Gesprächsstoff und ein paar Lacher sorgen. Und wer weiß, vielleicht wird es Teil deines ganz eigenen Sylt-Abenteuers! Für das Ehepaar ein teures Abenteuer….
Wer die Notbremse im Zug missbräuchlich betätigt, begeht nach Auskunft der ARAG Experten eine Straftat (§ 145 Strafgesetzbuch (StGB)) und muss mit einer Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Zudem kann auch das Verkehrsunternehmen eine Rechnung stellen. Laut Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn etwa sind in diesem Fall 200 Euro fällig.
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