Die Bäderregelung auf Sylt – Verrückte Ladenschlussgesetze
Die Bäderregelung auf Sylt – Verrückte Ladenschlussgesetze. Noch knapp zwei Monate, dann ist das Einkaufen am Sonntag oder Feiertagen erst einmal vorbei.
Ab dem 31. Oktober schließt der örtliche Einzelhandel am Samstag seine Türen ab und öffnet erst wieder am Montag.
Die Bäderregelung auf Sylt – Seit 1900 gilt das Ladenschlussgesetz
Das Ladenschlussgesetz gibt es seit 1900. Damals hieß es: Geschäfte dürfen werktags von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet sein. Auch am Sonntag konnten Einkäufe erledigt werden. 1919 wurde der Sonntag dann aus dem Gesetz.
Seither wurden die Zeiten immer wieder geändert. Während die kleinen Läden sich gegen verlängerte Öffnungszeiten aussprechen, sind die großen Ketten für eine Erweiterung dieser Zeiten. Seit 1996 darf nun bis 20 Uhr geöffnet werden.
2003 gab es eine weitere Änderung, die besagt, dass auch der Samstag in diese Regelung fällt.
Nach all den Novellierungen zählt folgendes.
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen,
- montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Flensburg ist ausgenommen
Doch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Jedes Bundesland darf nämlich nach eigenen Vorstellungen agieren. Das erklärt auch, warum der Famila-Supermarkt bis 21.00 Uhr geöffnet ist.
Schlaraffenland Grenzregion
Wer nun an einem Sonntag völlig verzweifelt ist, weil er auf Sylt nicht einkaufen kann – keine Panik: In der grenznahen Region an der dänischen Grenze haben die Geschäfte auch am Sonntag geöffnet.
Von 11.00 bis 19.00 Uhr kann zwischen Süderlügum und Flensburg geshoppt werden. In Flensburg ist das Ladenschlussgesetz ohnehin außer Kraft gesetzt.
Auf Sylt gilt beinahe traditionell die Bäderregelung: Sonntag darf von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet werdeb. Und zwar vom 15. März bis zum 31. Oktober.
Ab dann gilt: Speisekammer vollhauen – der Sonntag ist lang. Bis dann, ab dem 6. Dezember auf Sylt wieder die Bäderregelung in Kraft tritt. Dann aber nur bis 9. Januar.
Zusammengefasst
Vom 15. März bis 31. Oktober und vom 6. Dezember bis 9. Januar darf Sonntags geöffnet werden.
Und um es ein wenig unübersichtlicher zu gestalten:
Die Bäderregelung auf Sylt
- 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit): 11 bis 17 Uhr
- 31. Oktober (Reformationstag): 11 bis 17 Uhr
- Heiligabend an einem Werktag: bis 14 Uhr; Heiligabend an einem Sonntag: Ausnahme per Erlass für 2017 – 00.00 bis 14 Uhr
- 1. Weihnachtstag: geschlossen; 2. Weihnachtstag: 11 bis 17 Uhr
- Silvester an einem Werktag: Keine besonderen Einschränkungen (in der Regel bis 16.00 Uhr)
- Silvester an einem Sonntag: 11 bis 17 Uhr
1. Januar (Neujahr): 11 bis 17 Uhr - Ostersonntag: 14 bis 18.30 Uhr
Ostermontag: 11 bis 17 Uhr - 1. Mai (Tag der Arbeit): 11 bis 17 Uhr (nur wenn der Ladeninhaber selbst verkauft)
Himmelfahrt: 11 bis 17 Uhr
Pfingstsonntag: 11 bis 17 Uhr
Pfingstmontag: 11 bis 17 Uhr
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