Bundestag beschließt neues Eisenbahnrecht
Sylt
Der Bundestag hat sich mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ auseinandergesetzt. Mit dem neuen Eisenbahnrecht wurden auch strengere Kontrollen für den Sylt-Verkehr und Verbesserungen bei der Regulierung der Zugverbindungen zur Insel beschlossen. Zukünftig soll der bei der Trassenvergabe auch die Rangierfahrten berücksichtigt werden. Zudem sollen Unternehmen Trassen zurückgeben, wenn sie sie nicht nutzen. Das Gesetz ermöglicht außerdem, den vor allem von Pendlern genutzten Nahverkehrszügen bei Bedarf Vorrang zu gewähren.
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