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Biike kann unter Auflagen stattfinden

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Obwohl Veranstaltungen nach der geltenden LVO nicht stattfinden dürfen sind “coronakonforme” Umsetzungen möglich.

Der Kreis Nordfriesland hat einen entsprechenden Konzeptvorschlag vorgelegt und festgelegt unter welchen Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann:

 

 Konzeptvorschlag Biike-Brennen 2021 

Gemäß der Corona-BekämpfVO und des ab dem 14.02.2021 zu erwartenden Perspektivplans sind Veranstaltungen nach wie vor untersagt. Es ist bei Inkrafttreten des Perspektivplans nach dem derzeitigen Diskussionspapier damit zu rechnen, dass bei einer mindestens 7 Tage stabilen Inzidenz unter 35 Veranstaltungen mit Sitzungscharakter mit strengen Auflagen und stark begrenzter Personenzahl gestattet sein werden, jedoch sind die genauen Details heute noch unbekannt. 

Das Biike-Brennen gehört nicht zu den privilegierten Veranstaltungen, insofern würden die beschränkenden Regelungen voll durchgreifen. In Betracht kommt aber aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung des Biike-Brennens eine Ausnahmeregelung. Die Ausnahmegenehmigung könnte im Kreisgebiet Nordfriesland mit folgenden Maßgaben erteilt werden: 

1. Pro Stadtgebiet, Insel oder Amtsbereich wird ein Standort ausgewählt. Dieser Standort ist so zu wählen, dass er nicht derart zentral liegt, dass er ohne weiteres von Zuschauern erreichbar ist bzw. so, dass er weiträumig gut abgesperrt werden kann. 

2. Zuschauer sind nicht zugelassen. Es ist dafür zu sorgen, dass Zuschauerzulauf oder Menschenansammlungen nicht erfolgen. Dafür sind geeignete Maßnahmen zu treffen. 

3. Am Standort wird die Biike entzündet. Die Freiwillige Feuerwehr ist dafür und für Brandwache mit einem Löschfahrzeug vorzusehen (max. 9 Personen/Löschgruppe). Sofern die Mitglieder der Feuerwehr nicht unmittelbar für die Brandwache zuständig sind, können sie in Ordnungsfunktion für Maßnahmen nach Nr. 2 eingesetzt werden. 

4. Neben den Kräften der Feuerwehr ist ein Kamerateam bestehend aus maximal 2 Personen (Bild und Ton) zugelassen. 

5. Die anwesenden Personen haben die Abstandsregeln einzuhalten. Es ist Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske zu tragen. 

6. Andere Personen sind vor Ort nicht gestattet. Etwaige Grußworte können per Videoübertragung in einen Live-Stream eingespeist werden. Die Rednerinnen und Redner haben ihrerseits die geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten. 

Konzepte für solche zentralen Veranstaltungen in den einzelnen Stadt-, Insel-, Amtsgebieten wären einzureichen bei team-recht@nordfriesland.de. Eine kurzfristige Bearbeitung und Entscheidung kann zugesagt werden. 

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