Abbrennverbot auf Sylt – Kein Feuerwerk aus Brandschutzgründen
Das Abbrennen von Raketen und anderer Pyrotechnik ist auf Sylt an Silvester und Neujahr strickt verboten. Grund dafür sind die leicht entzündlichen reetgedeckten Gebäude auf der Insel. Aufgrund des beständig vorhandenen Windes gilt das Abbrennverbot auch außerhalb der Ortschaften und am Strand. Gäste werden gebeten, keine Feuerwerkskörper mitzubringen. „Böller-Zonen“, wie es sie vor zwei Jahren auf der Insel gab, gibt es auch in diesem Jahr nicht.
Wer dennoch nicht auf das Feuerwerk verzichten möchte. In Rantum findet bereits um 23 Uhr ein Feuerwerk statt. Um 24 Uhr wird der Hörnumer Hafen dann hell erleuchtet. An der Kliffmeile in Wenningstedt wird es außerdem zum 1. Mal eine Lasershow geben.
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