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Streupflicht auf Sylt

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Zuständigkeiten beim Winterdienst

Westerland

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Schnee, Matsch, Glätte – in dieser Woche täglich ein Problem. Doch bei wem liegt die Streupflicht?

Wie es bei den Zuständigkeiten für den Winterdienst aussieht, weiß Bauhofleiter Björn Christiansen. In der Gemeinde Sylt ist das unterschiedlich. Nicht nur der Bauhof ist verantwortlich für die Einhaltung der Streupflicht, sondern die Zuständigkeiten sind aufgeteilt. Zum einen gibt es die gemeindeeigenen Wege, die vom Bauhof betreut werden. Zum anderen ist das Land für die Kreisstrassen, wie die K117, K118 und die L24, zuständig. Auf der Insel übernimmt das die Straßenmeisterei Leck. Alle Gehwege, die nicht der Gemeinde Sylt gehören, wurden per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übergeben. Hinweis an alle Grundstücksbesitzer: Sie sind selbstverantwortlich Ihre Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.

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