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Mietpreisbremse – für Sylt relevant?

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Am 1. Dezember tritt sie in Kraft, die Mietpreisbremse, mit der das Land den Anstieg der Mieten bremsen will. Sie gilt für fünf Jahre und besagt, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren statt um 20 nur um 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Für Sylt dürfte diese Regelung allerdings kaum relevant sein, denn eine klar definierte ortsübliche Vergleichsmiete gibt es hier nicht. Und ganz davon abgesehen: Bei den insularen Quadratmeterpreisen ist auch kaum Luft nach oben.

 

 

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