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Sylt: Neue Auslegung rettet zahlreiche Ferienwohnungen vor dem Aus!

Für viele Vermieter und Hausbesitzer auf Sylt gibt es eine wichtige Neuerung in der Frage der Zulässigkeit von Ferienwohnungen. Der Kreis Nordfriesland hat seine Auslegung der Rechtslage angepasst und damit vor allem Besitzern älterer Ferienwohnungen eine neue Perspektive eröffnet. Konkret bedeutet das: Ferienwohnungen, die bereits vor dem 1. August 1962 genehmigt wurden, beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich vor dem 1. Januar 1977, dürfen weiterhin als Ferienwohnungen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Genehmigung noch gilt und keine späteren baulichen Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen wurden. Auch darf keine spätere Ersatzgenehmigung ausgestellt worden sein, die die alte Genehmigung aufhebt.
Für alle Wohnungen, die nach diesen Stichtagen genehmigt wurden, bleibt es dabei, dass eine Nutzung als Ferienwohnung nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder durch einen passenden Bebauungsplan zulässig ist. Hier sind die Gemeinden weiterhin gefragt, ihre Bebauungspläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ein genereller Stichtag, nach dem alle davor entstandenen Ferienwohnungen automatisch geduldet werden, wurde nicht eingeführt. Die neue Regelung geht aber sogar darüber hinaus, da sie für ältere Wohnungen eine angenommene Genehmigung unterstellt.
Für Sylt bedeutet diese Änderung, dass vor allem Eigentümer von älteren Ferienwohnungen profitieren, da sie ihre Wohnungen weiterhin rechtssicher an Feriengäste vermieten dürfen. Nach aktuellen Schätzungen gibt es auf Sylt etwa 10.000 bis 12.000 Ferienwohnungen. Von der neuen Auslegung dürften vermutlich rund 1.000 bis 2.000 dieser Wohnungen betroffen sein, die vor den genannten Stichtagen genehmigt wurden und keine späteren baulichen Veränderungen erfahren haben. Für die große Mehrheit der neueren Ferienwohnungen bleibt die bisherige Rechtslage bestehen, das heißt, sie benötigen weiterhin eine explizite Genehmigung oder müssen auf eine Anpassung der Bebauungspläne warten.
Insgesamt verschafft die neue Regelung vielen langjährigen Vermietern auf Sylt endlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit, während für neuere Objekte weiterhin die bestehenden Vorgaben gelten. Eigentümer sollten im Zweifelsfall ihre Bauunterlagen prüfen und sich bei der Gemeinde oder dem Kreisbauamt beraten lassen, um ihre individuelle Situation zu klären.