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Geflügelpest: Teilaufhebung der Aufstallungspflicht im Kreisgebiet – aber nicht auf Sylt und in Risum-Lindholm

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Nachdem am 13. September in einem Betrieb in Emmelsbüll-Horsbüll die Geflügelpest ausgebrochen war, ordnete der Kreis Nordfriesland im Umkreis von zehn Kilometern eine Aufstallungspflicht an. Mit Wirkung vom Sonnabend (15.10.) wird die damalige Allgemeinverfügung wieder aufgehoben.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 35). Über eine interaktive Landkarte auf der Internetseite des Kreises können Tierhalter selbst überprüfen, ob und in welcher Form ihre Tierhaltung betroffen ist.

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Die Regeln zu den Geflügelpestausbrüchen auf Sylt und in Risum-Lindholm gelten jedoch weiter: In den dort festgelegten Zehn-Kilometer-Zonen muss das Geflügel weiterhin im Stall bleiben.

Angesichts dreier Geflügelpestausbrüche im nördlichen Kreisgebiet rät das Veterinäramt den Geflügelhaltern in ganz Nordfriesland, wachsam zu bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko verringern, die Seuche in die Bestände einzuschleppen. Geeignet sind unter anderem die freiwillige Aufstallung, die Übernetzung der Ausläufe oder die ausschließliche Fütterung und Tränkwasserversorgung im Stall. Daneben sind die Vorgaben der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein zur Biosicherheit (https://t1p.de/vuovs) auch weiterhin umzusetzen.

Das Husumer Veterinäramt hat unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr erreichbar.

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