„Raumordnerischer Vertrag“ bedarf Zustimmung
WESTERLAND.
Wie entscheidet die Gemeinde Sylt in Sachen Dauerwohnraum? Diese Frage gilt es in der bevorstehenden Bauausschusssitzung zu beantworten. Stimmt die Gemeinde Sylt zu, wird der sogenannte „raumordnerische Vertrag“ wirksam. Dieser bedarf der Zustimmung allerdings Inselgemeinden, um das bisher wirksamen Wohnraumentwicklungskonzept abzulösen. Die Amtsgemeinden List, Wenningstedt-Braderup, Kampen und Hörnum haben sich bereits für den Vertrag ausgesprochen. Der größte Unterschied zwischen beiden Konzepten ist die Anzahl an Dauerwohneinheiten.
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