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Ein Stern zu wenig: Wann Sylter Gastronomen Google-Bewertungen löschen lassen dürfen Ein Stern zu wenig: Wann Sylter Gastronomen Google-Bewertungen löschen lassen dürfen

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Ein Stern zu wenig: Wann Sylter Gastronomen Google-Bewertungen löschen lassen dürfen

Es ist der Albtraum jedes Wirts in der Hochsaison: Das Lokal ist voll, die Küche läuft heiß — und morgens früh steht da eine neue Google-Rezension. Ein Stern. Kein Text, oder schlimmer: ein bösartiger Verriss über ein Gericht, das an diesem Abend gar nicht auf der Karte stand. Auf einer Insel, auf der sich Gäste ihre Restaurants zunehmend nach der Sternebewertung aussuchen, kann ein einzelner ungerechter Eintrag echten Umsatz kosten. Die gute Nachricht: Man ist dem nicht schutzlos ausgeliefert. Erst einmal Luft holen: Nicht jede schlechte Bewertung ist löschbar Fangen wir mit der unbequemen Wahrheit an. Eine Meinung ist eine Meinung — und die ist in Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) geschützt. „Mir hat’s nicht geschmeckt“, „zu teuer“, „Service lahm“ — das darf ein Gast schreiben, auch wenn es wehtut und selbst wenn es überzogen wirkt. Wer jede kritische Stimme löschen lassen will, verliert. Die entscheidende Grenze verläuft nicht zwischen nett und böse, sondern...

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