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130/60-Regelung

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Westerland

Nachdem die 40/60-Regelung zur Erhaltung von Dauerwohnraum von der Sylter Gemeindevertretung bereits im letzten Jahr abgelehnt worden ist, beschäftigte sich der Hauptausschuss der Gemeinde bei einer gestrigen Sitzung noch mal mit der 130/60-Regelung. Diese sieht vor, dass in Gebäuden ab 130 Quadratmeter Wohnraum mindestens 60 Quadratmeter für den Dauerwohnraum vorgehalten werden müssen. In 2 Monaten werden Vertreter der SPD, CDU, SWG sowie der Gemeinde Sylt und der Bürgervorsteher in einer Expertenrunde über dieses Thema tagen. Die DEHOGA wird nicht an dem Gespräch teilnehmen. Der Gemeindevertreter der Piratenpartei – Christian Thiessen – sieht sich in seiner Befürchtung bestätigt, dass die 130/60-Regelung bewusst unterschritten werden kann. Solange die Zahlen der Pendler sowie die offenen Stellen in der Sylter Wirtschaft weiter wachsen könne man nicht von einer Entspannung der Lage sprechen.

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