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Zuschüsse aus der Henner-Krogh-Stiftung

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Westerland

Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker für das Jahr 2017 nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 31. März 2017 entgegen. Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben, können Anträge einreichen. Jedoch muss bei Musikgruppen die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag erforderlich. Dieser muss mindestens fünf Wochen vor der Durchführung der Maßnahme, der Veranstaltung oder der Anschaffung schriftlich an das Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt gerichtet werden. Gefördert werden z. B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Die ausführlichen Vergaberichtlinien sind erhältlich beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt oder im Internet unter www.gemeinde-sylt.de.

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