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Zu wenig Einkommen für die Energiekosten? Wie Nordfriesen geholfen wird

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Die steigenden Energiekosten für Gas, Öl und Strom sorgen in weiten Kreisen der Bevölkerung für Unsicherheit. „Viele Haushalte, die bisher mit ihrem Geld auskamen, wissen nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. In den Sozialzentren, aber auch direkt in der Kreisverwaltung fragen viele Menschen nach Unterstützung“, berichtet Landrat Florian Lorenzen.

Die gute Nachricht: Sowohl Bund und Länder als auch der Kreis Nordfriesland nehmen Geld in die Hand, um den Betroffenen zu helfen. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben den Kreis derjenigen, die Unterstützungsleistungen beantragen können, erheblich ausgeweitet. Einiges ist bereits bekannt, weitere Regelungen sind in Vorbereitung.

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„In Nordfriesland muss niemand von Amt zur Amt laufen. Allen, die in Not sind oder kurz davor stehen, bieten die sieben Sozialzentren eine umfassende Beratung aus einer Hand an“, erklärt Florian Lorenzen und betont: „Die Sozialzentren sind auch für Senioren und für erwerbstätige Bürger da, die noch nie staatliche Leistungen gebraucht haben. Auch sie sollten sich dort melden, wenn die Energiekosten sie zu überfordern drohen.“

Ab dem 4. Oktober richtet die Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon ein. Unter der Nummer 04841 67210 werden dort Fragen zu Unterstützungsleistungen in der Energiekrise beantwortet und die richtigen Kontaktdaten für die Stellung von Anträgen übermittelt.

Zurzeit stehen grundsätzlich folgende staatliche Leistungen zur Verfügung:

Für Menschen, die Grundsicherung beziehen – also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – übernehmen die Kreise die Kosten der Unterkunft. „Dazu zählen auch Abschläge und Nachzahlungen für die Heizkosten“, erklärt Christian Grelck, der Leiter des Fachbereiches Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt über die Sozialzentren.

Bereits vor geraumer Zeit hat der Kreis die Sozialzentren angewiesen, Kostensteigerungen bei den Heizkosten zu berücksichtigen, wenn sie nicht auf ganz unplausible Steigerungen des Verbrauchs zurückzuführen sind.

Wer Grundsicherungsleistungen bezieht, erhält einen Regelsatz, der Stromkosten und den allgemeinen Lebensunterhalt abdecken soll. Preissteigerungen beim Strom federt der Bund ab, indem er die Regelsätze ab Januar 2023 deutlich anhebt. Der Regelsatz für Einzelpersonen steigt von 449 Euro auf 502 Euro pro Monat. Auch die Sätze für Partner (451 statt 404 Euro) sowie Jugendliche (420 statt 376) und Kinder steigen deutlich an, so dass beispielsweise eine vierköpfige Familie – je nach Alter der Kinder – zwischen 150 und 190 Euro im Monat mehr bekommt.

Für Menschen beziehungsweise Haushalte, die keinen Grundsicherungsanspruch haben, besteht die Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu beantragen, das sogenannte Wohngeld. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete.

Für die Wohngeldberechnung gibt es sieben verschiedene Mietstufen. Niebüll gehört zur Mietstufe II, Husum zur Stufe III und Sylt zur Stufe V, das übrige Kreisgebiet zur Stufe I. Nach der Mietstufe richtet sich der Höchstbetrag des Wohngeldes. Bei Mietstufe II liegt der Höchstbetrag für einen Einpersonenhaushalt bei 392 Euro, bei Mietstufe VI bei 591 Euro.

Da das Einkommen angerechnet wird, ergibt sich in der Regel ein deutlich niedriger Anspruch. „Im Schnitt haben nordfriesische Antragsteller in den vergangenen Jahren 170 Euro im Monat erhalten. Zusätzlich zum Wohngeld gibt es seit 2021 einen monatlichen Heizkostenzuschuss“, berichtet Christian Grelck. Dessen Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Für Wohngeldbezieher soll im Herbst 2022 im Rahmen des Dritten Entlastungspaktes des Bundes ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für Einzel- und 540 Euro für Zweipersonenhaushalte ausgezahlt werden. Je weiterer Person erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro.

Darüber hinaus hat der Bund eine Wohngeldreform angekündigt, die ab Januar gelten und den Kreis der Leistungsberechtigten verdreifachen soll. Mehr wurde noch nicht bekanntgegeben. Die Einzelheiten der Reform sind deshalb noch nicht abschätzbar.

Auch Selbständigen – einschließlich Solo-Selbständigen – stehen Grundsicherungsleistungen und Wohngeld zu. „Im Bereich der Grundsicherung gelten die Regelungen der Corona-Pandemie weiter, so dass selbst genutztes Wohneigentum außer Betracht gelassen wird und alle übrigen Vermögenswerte bis 60.000 Euro bei Einzelpersonen nicht angerechnet werden“, erklärt Fachbereichsleiter Grelck. Je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft steigt der Betrag um 30.000 Euro.

Christian Grelck weist darauf hin, dass alle Leistungen immer erst ab dem Tag des Antrags bewilligt werden können. „Wer erst im Dezember ankommt und erklärt, dass er seine Heizkosten seit Oktober nicht mehr bezahlen kann, geht für die Monate Oktober und November leer aus. Deshalb ist eine rechtzeitige Antragstellung so wichtig“, betont Grelck.

Der Kreis wird demnächst alle, die bereits Leistungen beziehen, anschreiben, um sie über die erweiterten Unterstützungsangebote zu informieren.

„Wir wollen aber auch alle diejenigen, die erst jetzt erstmals Zuschüsse bekommen können, umfassend informieren. Deshalb bereiten wir ein Schreiben an alle nordfriesischen Haushalte vor, in dem wir sowohl die bestehenden als auch die neuen Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten erläutern“, kündigt Landrat Florian Lorenzen an.

Am 23. September beschloss der nordfriesische Kreistag, für Mitbürger in Not bis zu fünf Millionen Euro aus Kreismitteln zur Verfügung zu stellen. Sie sind für Fälle gedacht, die bei den Zuschüssen von Land und Bund durchs Raster fallen. Die Verwaltung arbeitet zurzeit eine entsprechende Förderrichtlinie aus. Sie soll am 24. Oktober im Hauptausschuss beraten werden.

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