Wohnen auf Sylt – KLM-Vergabe-Kriterien
Vor einem halben Jahr hat das Kommunale Liegenschafts-Management, kurz KLM seine Vergabekriterien für Wohnungen geändert.
Entgegen immer wiederkehrender Gerüchte, gibt es keine Warteliste.
Bei der Vergabe steht vor allem die Dringlichkeit im Vordergrund, mit der jemand eine Wohnung braucht.
Bewerber, bei denen ein Umzug nicht so notwendig ist, können ihre Chancen auf eine KLM-Wohnung also nicht durch reine Wartezeit steigern. Grundsätzlich haben Bewerber mit Kindern eine höhere Priorität als Bewerber ohne Kinder.
Grundvoraussetzung, um überhaupt in Betracht für eine der 850 kommunalen Wohnungen zu kommen, ist: Der Bewerber muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre zwei Jahre seinen Hauptwohnsitz auf der Insel gehabt haben.
Mit dem neuen Vergabeverfahren müssen Bewerber nicht in der Gemeinde Sylt gelebt haben. Nun können sich auch Wenningstedter, Lister und Co. bewerben.
Präsentiert von der Sylter Rundschau
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