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Thermenruine in Keitum
Keitum
Die Sylter Wählergemeinschaft beantragt, die Thermenruine in Keitum „schnellstmöglich“ abreißen zu lassen. Doch eine juristische Lösung ist auf absehbare Zeit nicht erkennbar. Danach soll das Gelände nach Wunsch der SWG renaturiert werden. Jedoch sind die Gerichtsverfahren rund um den Keitumer Schandfleck nicht abgeschlossen. Kurt Zech ist als geschäftsführender Gesellschafter der Zech Group zugleich Hauptgläubiger im Insolvenzverfahren der Keitum-Therme Betriebsgesellschaft mit Forderungen in Millionenhöhe. Einen Deal mit Zech, der auch den Abriss der Thermenruine beinhaltet hätte, lehnten die Sylter Kommunalpolitiker im Frühjahr dieses Jahres ab. Da im laufenden Verfahren um die Therme eine weitere Beweisaufnahme angeordnet worden sei, wäre der Abriss eine Vernichtung von Beweismitteln. Über die möglichen Konsequenzen des Thermenabrisses sollen die Kommunalpolitiker auf der Sitzung des Hauptausschusses am heutigen Abend vom Rechtsanwalt der Gemeinde Sylt aufgeklärt werden.
Quelle: Sylter Rundschau (http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/darf-die-keitum-therme-abgerissen-werden-id11161661.html)
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