Sylter Flughafen ist zu laut
WESTERLAND.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat ein Urteil gefällt, das den Flughafen Sylt dazu verpflichtet den Airport in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr so zu betreiben, dass die Grundstücke zweier Klägerinnen in Keitum nicht mit einem Dauerschallpegel von mehr als 55 dB(A) belastet werden. Wie die Sylter Rundschau berichtet ist aktuell noch unklar welche Konsequenzen das Urteil für den Insel Airport hat. Laut Flughafen-Chef Peter Douven wir die Bewertung der neuen Situation etwas Zeit in Anspruch nehmen. Douven kritisiert, dass es bereits ein Fluglärmgesetz gibt, dessen Grenzen auf Sylt nicht erreicht werden und dass das Oberlandesgericht die Grenzwerte für den Sylter Flughafen unter die des Gesetzes absenkt. Der Flugbetrieb wird erstmal ganz normal weitergehen. Die Detailauswertung des Urteils soll in den nächsten Wochen erfolgen.
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