Sylter atmen auf – Dramatische Wende in der EU Verordnung auf Sylt 2026
Die neue EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen, die ab Mai 2026 gelten soll, sorgt für weniger Aufregung als zunächst gedacht – zumindest auf Sylt. Der Grund ist einfach: Die Verordnung gilt nur dort, wo Gemeinden bereits eigene Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum haben. Da keine der Sylter Gemeinden bisher eine solche Satzung erlassen hat, wird die EU-Verordnung hier zunächst keine Wirkung haben.
Die Gemeinden haben es selbst in der Hand, ob und wann die strengeren EU-Regeln bei ihnen greifen sollen. Erst wenn sie eine eigene Zweckentfremdungssatzung beschließen, müssen sich Vermieter von Ferienunterkünften an die neuen Registrierungspflichten halten.
Das wirft natürlich die Frage auf, warum diese „Verordnungslücke“ nicht schon früher in der öffentlichen Diskussion thematisiert wurde. Monatelang wurde über mögliche Auswirkungen der EU-Verordnung diskutiert, dabei war der Zusammenhang eigentlich ganz einfach: Ohne lokale Regelung keine EU-Pflichten.
Die Gemeinde Sylt sieht in einer möglichen Zweckentfremdungssatzung durchaus Chancen, den Wohnungsmarkt besser zu steuern. Allerdings müsste man dann auch die Vorgaben der EU-Verordnung umsetzen. Der Gemeindesprecher betont, dass dann alle Ferienwohnungen auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage gestellt werden müssten.
Jetzt ist ein wenig Zeit zu handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um wenigstens einen Teil der nicht genehmigten Ferienwohnungen rechtlich einwandfrei aufzustellen.
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