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Sylt News. Spannung vor dem Abwahlverfahren gegen Häckel. Gemeinde ergänzt Infos zum Bürgerentscheid.

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Sylt News. Gemeinde Sylt ergänzt Infos zum Bürgerentscheid.

Sylt News. Es sind nur noch wenige Tage bis zum 29.September 2024. Dann müssen die Bürger der Gemeinde Sylt entscheiden, ob ihr noch amtierender Bürgermeister Nikolas Häckel gehen muss, oder sein Amt fortführen soll.

Im Vorfeld hat es bereits kontroverse Diskussionen gegeben. Die Bürgermeister der Amtsgemeinden Wennigstedt-Braderup, Kampen, List und Hörnum haben sich für die Abwahl des Bürgermeisters öffentlich ausgesprochen. Und auch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt wünscht sich keine Fortsetzung der Arbeit von Nikolas Häckel. Häckel selbst wendet sich über soziale Medien und seine eigene Webseite direkt an die Bürger.

Sylt News. Meine Dienstfähigkeit ist vom Amtsarzt bestätigt

„Seit 2015 bin ich Bürgermeister der Gemeinde Sylt, meiner Heimat. Im Jahre 2021 wurde ich mit 68,4 % der Stimmen durch Wiederwahl in meinem Amt bestätigt. Dies ist mir neben der Bestätigung meiner Arbeit und der meines gesamten Rathausteams Auftrag, Verantwortung und Ehre, die mir sehr viel bedeuten.
Derzeit arbeite ich mich noch aus einem Burn-out heraus, leider habe ich mich als Mensch bei meinem Einsatz für die Gemeinde Sylt zu sehr vernachlässigt und dadurch zu wenig regeneriert. Der von der Gemeinde Sylt beauftragte Amtsarzt hat kürzlich festgestellt, dass er meine Dienstfähigkeit als gegeben sieht und empfiehlt, nun mit der stufenweisen Wiedereingliederung zu beginnen. Dem ist die Gemeinde Sylt bislang nicht gefolgt; vielmehr hat sie ein Amtsenthebungsverfahren gegen mich initiiert und mich bis zum Tage der Entscheidung meiner Amtspflichten enthoben.

Mein Wirken für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sylt und mein Amt als Bürgermeister liegen mir sehr am Herzen, daher habe ich in meiner Neujahrsansprache im Januar 2024 auch erklärt, die Erkrankung bedeutet für mich „keinen Abschied auf Raten“.

Sylt News: Ergänzung der FAQs zum Bürgerentscheid am 29.09.2024

Aufgrund mehrfacher Nachfragen aus der Bevölkerung im Kontext der mit der Abstimmungsbenachrichtigung verschickten Bürgerinformation der Gemeindevertretung hat die Gemeinde Sylt nun ihre FAQs zum Bürgerentscheid am 29.09.2024 ergänzt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland wird die Tatsache, dass mit der Abstimmungsbenachrichtigung ausschließlich eine Bürgerinformation der Gemeindevertretung verschickt wurde, wie folgt begründet:

Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung oder des zuständigen

Ausschusses und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfange schriftlich darlegen.

Mit der Abstimmungsbenachrichtigung wird den Stimmberechtigten eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang dargelegt sind. 

Hieraus schloss das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seiner Entscheidung vom 02.08.2021 (3 MB 24/21), als es um eine Abwahl in Ratzeburg ging, dass nur die in dieser Vorschrift benannten Personengruppen (also Gemeindevertretung und ggf. Vertretungsberechtigte eines durch Unterschriftenlisten der Bürgerinnen und Bürger getragenen Abwahlantrags) ihre Standpunkte auf diese Weise darlegen können.

Da der Bürgermeister, gegen den ein Abwahlantrag gerichtet ist, in diesen Vorschriften nicht erwähnt ist, kann er seinen Standpunkt nicht in gleicher Weise darlegen.

Das Oberverwaltungsgericht wies darauf hin, dass der betroffene Bürgermeister sich aber auf andere Weise an die Abstimmungsberechtigten wenden kann, von dieser Möglichkeit hat ja auch Herr Häckel bereits Gebrauch gemacht, z.B. in seinem privaten Internetauftritt. 

Diese und alle weiteren Informationen zum Bürgerentscheid am 29.09.2024 gibt es online auf der Homepage der Gemeinde Sylt unter FAQ für den Bürgerentscheid – Gemeinde Sylt (gemeinde-sylt.de).

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