Sylt: Fahrradbesitzer aufgepaßt! Ist das Kunst oder kann das weg?
Am Dienstag, den 15. April 2025, führt die Gemeinde Sylt eine Sammelaktion für nicht verkehrstüchtige Fahrräder durch.
Diese Aktion konzentriert sich auf die Fahrradabstellanlagen im Zentrum von Westerland sowie die Bereiche rund um die Bahnhöfe, einschließlich des Bahnhofsvorplatzes in Westerland.
Als nicht verkehrstüchtig gelten Fahrräder mit offensichtlichen Mängeln wie platten Reifen, fehlendem Sattel oder gerissener Kette. In der Woche vor der Sammelaktion werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes die betroffenen Fahrräder kennzeichnen.
Fahrradbesitzer, die nach der Aktion ihr Fahrrad vermissen, haben die Möglichkeit, es zurückzuerhalten. Die Gemeinde Sylt lagert die eingesammelten Räder für einen Zeitraum von drei Monaten auf dem Gelände des Bauhofes. Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeholten Fahrräder entsorgt.
Diese Maßnahme dient der Verbesserung des Stadtbildes und der Freihaltung von Abstellflächen für funktionstüchtige Fahrräder. Fahrradbesitzer werden gebeten, ihre Räder regelmäßig zu überprüfen und nicht benötigte oder defekte Fahrräder rechtzeitig zu entfernen, um einer Einsammlung zuvorzukommen.
Unsere Partner
Mehr aus Sylt News alle Beiträge

Anklage nach Schüssen auf Barbershop in Westerland: Verfahren vor der Jugendkammer Flensburg
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 15-Jährigen und einen 20-Jährigen …

Unter dem Kanal statt über die Brücke: Marschbahn-Tunnel bei Brunsbüttel im Gespräch
Statt über die Hochbrücke Hochdonn soll die Marschbahn den Nord-Ostsee-Kanal künftig unterqueren. Das …

Punsch, Kerzen und Schnack: 16. Lichterfest der Sylter Werkstätten in Tinnum
Heute am Donnerstag, 5. November, und morgen am Freitag, 6. November 2026, laden die Sylter Werkstätten jeweils …

Grätschen ja, Gift nein: Was das Inselderby von den Achtzigern lernen kann
Ein Kommentar zum abgebrochenen Inselderby, mit einem Blick zurück in die Achtziger, als die Stutzen noch unter …































