Steuerentlastungen wegen Corona-Krise
INSEL SYLT.
In Anbetracht des aktuellen Beherbergungs- und des Öffnungsverbotes für Gastronomie und Einzelhandel sind sich die politischen Vertreter aller Inselgemeinden einig, Sylter Unternehmen und Einwohner finanziell entlasten zu wollen. Die Gewerbesteuervoraus- und Grundsteuerzahlungen für das erste Quartal 2020 sollen ausgesetzt und nicht eingezogen werden. Auch sollen derzeit keine Lastschriften durchgeführt, Mahnungen verschickt oder Verzugszinsen berechnet werden. Auch Kindergartenbeiträge werden nicht eingezogen. Diese Entlastungen sollen für alle betroffenen Unternehmen und Einwohner, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, gelten und bedürfen keiner Beantragung. Anträge auf Stundung z.B. zur Gewerbesteuer mit weiteren Infos gibt es online auf www.sylterunternehmer.de.
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