Schleppnetzfischerei weiterhin erlaubt
Seit Jahren diskutieren Fischer und Naturschützer über das Für und Wider von Schlepp- und Stellnetzfischerei. Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil zu diesem Thema gefällt. Deutschland darf die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht nach EU-Recht nicht einseitig verbieten. Wie die Sylter Rundschau berichtet befanden die Richter ein Verbot würde auch die Fischer anderer EU-Staaten treffen und wäre daher, wenn überhaupt, Sache der Europäischen Union.
Der Deutsche Naturschutzring hatte in Deutschland beantragt, die Fangmethoden wegen negativer Folgen für Umwelt und Arten in den Schutzgebieten zu verbieten. Die Naturschützer beklagen, Schleppnetze könnten Riffe und Sandbänke in den Schutzgebieten beeinträchtigen. Die Stellnetze wiederum sehen sie als Gefahr für Schweinswale und Seevögel.
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