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RDC erhält mehr Trassen

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Gericht entscheidet für SyltShuttle-Konkurrenten

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Die RDC Deutschland GmbH (RDC D) erwartet kurzfristig rund 100 zusätzliche Trassen pro Woche für ihren AUTOZUG Sylt. Das bislang geplante Angebot ließe sich damit verdoppeln. Hintergrund sei ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im Streit zwischen der DB Netz AG und der Bundesnetzagentur um die Ablehnung zusätzlicher Trassen zugunsten von RDC entschieden habe. In dem Verfahren ging es darum, ob DB Netz als Infrastrukturbetreiber Trassenanfragen von RDC allein aus dem Grund ablehnen durfte, dass der Zugang zu den Verladeterminals wegen dort mangelnder Kapazitäten nicht geklärt war. Das OVG stellte fest, die beabsichtigte Ablehnung verstoße gegen die Pflicht der DB Netz, ihre Leistungen diskriminierungsfrei zu erbringen. DB Netz muss RDC die zusätzlichen Trassen somit für das Jahr 2016 anbieten.

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