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Öffnungszeiten für die Feiertage

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Sylt

Ab Sonntag, den 17. Dezember bis zum 08. Januar 2017 tritt die Bäderregelung für die Insel Sylt wieder in Kraft. Die Öffnungszeiten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen wurden auf Initiative des Vereins Sylter Unternehmer e.V. auf 11:00 bis 17:00 festgesetzt. Jedoch können die Geschäfte auf Sylt diese Regelung nutzen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Da Heiligabend und Silvester in diesen Jahr auf einen Werktag fallen, gibt es keine besonderen Einschränkungen und die Geschäfte sind regulär geöffnet. Am ersten Weihnachtsfeiertag bleiben alle Läden für Sylter und Gäste geschlossen. Dagegen dürfen am zweiten Weihnachtsfeiertag und am 01. Januar 2017 die Türen von 11:00 bis 17:00 Uhr geöffnet werden. Nach dem 08. Januar endet die Sonderregelung und sonntags sind die Geschäfte nicht mehr geöffnet.

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