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Norddörfer lehnen 40-60-Regelung ab

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Die von der Gemeinde Sylt initiierte 40-60-Regelung, durch die inselweit mehr Wohnraum für Dauermieter gewonnen werden soll, findet in Wenningstedt-Braderup und Kampen keine Zustimmung. „Derartige Festsetzungen hätten zu einem viel früheren Zeitpunkt noch steuernd wirksam sein können“, sagen Kampens Bürgermeisterin Steffi Böhm und ihre Wenningstedter Amtskollegin Katrin Fifeik. „In einigen Gebieten der Gemeinde Sylt könnte dies auch heute noch der Fall sein, doch die Gebiete der Gemeinden Kampen und Wenningstedt-Braderup sind bereits weitestgehend überplant.“

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In beiden Orten habe es bereits eine Reihe von Anfragen besorgter Grundstückseigentümer gegeben. Allerdings hätten diese schnell beschwichtigt werden können: „Eine 40-60-Regelung wird es weder in Wenningstedt-Braderup noch in Kampen geben.“ Die Bürgermeisterinnen erklärten weiter: „Unsere Gemeinden sind sich der Konsequenzen der Beschlussfassung des Wohnraum-Entwicklungskonzeptes ‚Sylt 2025‘ selbstverständlich bewusst. Der darin verankerten Priorität der langfristigen Sicherung von Dauerwohnraum durch kommunalen Wohnungsbau tragen wir Rechnung – aktuell etwa im Osterweg in Wenningstedt oder auch durch den Umbau des Kampener Kindergartens.“

Das Grundstück zwischen Börderstich, Börderwai und Süderweg sei ohnehin das Einzige in Kampen, für das es einen Bebauungsplan mit Dauerwohnraum gebe, sagte Steffi Böhm. „Sonst dominieren bei uns ja Nutzungen mit Zweitwohnsitzen“, so die Kampener Bürgermeisterin, „und wenn wir daran überhaupt etwas ändern sollten, werden das in Absprache mit dem Kreis machen.“ Darüber hinaus vertritt Steffi Böhm, wie andere Kritiker der 40-60-Regelung, die Auffassung, dass solche Festlegungen juristisch und auch in der Praxis gar nicht umsetzbar wären. „Da wird sicher noch Einiges an Klagen auf die Gemeinde Sylt zukommen.“

Das Bauamt verweist allerdings darauf, dass die 40-60-Regelung zur Sicherung und Erweiterung von Dauerwohnraum zulässig, ja von Bund und Land sogar gefordert sei. Laut Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Strukturen sowie die Bildung vom Eigentum in weiten Kreise der Bevölkerung zu berücksichtigen. Auch im Regionalplan V der Landesplanung für Schleswig-Holstein Nord steht ausdrücklich, dass Fehlentwicklungen mit Hilfe von Bauleitplanungen und städtebaulichen Satzungen korrigiert werden müssten. Inselweit dürften neue Pläne für Dauerwohnraum erst realisiert werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen erfolgen können.

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Der 40-prozentige Dauerwohnanteil ist bei der Ausarbeitung des Wohnraumentwicklungskonzeptes (WEK) klar definiert worden, erklärt das Inselbauamt. Gutachter hätten bestätigt, dass er ein Kernstück der Sylter Planungspraxis und damit zulässig sei. Insgesamt basierten alle Inhalte des WEK auf derzeit gültigen Gesetzen und auch Rechtsprechungen. Deren Auslegung könnte allerdings „mit Unsicherheiten behaftet“ sein, heißt es abschließend. (Quelle Sylter Rundschau)

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