Neues Schulgesetz – Kaum Änderungen für Schulzentrum Sylt
Ab dem neuen Schuljahr tritt das veränderte Schulgesetz in Schleswig-Holstein in Kraft.
Doch was bedeutet das für Sylt? Konkret so gut wie nichts, lediglich das Schulzentrum Sylt wird umbenannt in „G-8-Gymnasium mit Gemeinschaftsschulteil“ statt „Regionalschule“ umbenannt.
Grund hierfür ist, dass die Insel 2010 bei dem entwickelten pädagogischen Konzept „Schule für Sylt“ bereits viele Veränderungen vorgenommen hat, die vergleichbare Schulen jetzt umsetzen müssen.
So ist der Wechsel zwischen den Schulformen auf der Insel bei entsprechenden Leistungen problemlos möglich, wer also z.B. als Hauptschüler eingeschult wurde, hat später immer noch die Möglichkeit, sein Abitur nachzuholen.
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