Neue Regelung für Zweitwohnungsbesitzer
KREIS NORDFRIESLAND.
In der letzten Woche hat die Landesregierung Reisen aus touristischem Anlass nach ganz Schleswig-Holstein gestoppt. Nun gibt es auch eine landeseinheitliche Vorgabe für die Nutzung von Zweitwohnungen. Der größte Unterschied zu den bisherigen Regelungen der Kreise besteht darin, dass Personen, die sich am 24. März in ihrer Zweitwohnung aufhalten, nicht mehr zur baldigen Rückkehr an ihren Erstwohnsitz verpflichtet sind. Am 24. März setzen die Kreise die neue Vorgabe in Kraft. In Nordfriesland haben die Ordnungsämter nach ihren Kontrollen am 23. März zurückgemeldet, dass zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer in den letzten Tagen bereits abgereist sind. Die neue Regelung ist laut dem Kreis Nordfriesland deshalb ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen und denen der Wohnbevölkerung.
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