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Neue Regelung für Zweitwohnungen

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Große Aufregung unter Immobilienbesitzern der Insel. Ursache ist eine öffentliche Informationsveranstaltung des Sylter Bauamtes, auf der ein neuer Bebauungsplan für die Siedlung Osterende im Süden von Morsum vorgestellt wurde.

Dieser beinhaltet folgende Neuregelung: In den Gebäuden des Sondergebiets „Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung“ müssen mindestens 40 Prozent der Geschossflächen für Dauerwohnungen verwendet werden. Im Moment ist das Modell nur ein Entwurf. Dieser liegt bis zum 25. Juni für Anregungen und Hinweise öffentlich aus. Erst danach soll er ins weitere Verfahren übergehen. Doch das Bauamt hat bestätigt, dass die neue 40-Prozent-Quote auch bei weiteren Bebauungspläne angewendet werden soll.

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