Neue Lebensmittelverordnung verärgert Gastronomen
Seit dem 13. Dezember gilt sie für ganz Europa – die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung. Nach diesem Gesetz muss jeder, der Lebensmittel unternehmerisch anbietet – vom Bäcker bis zum Sternekoch – die 14 Hauptallergene angeben. Nun beklagen viele Gastronomen, dass sie durch die Kennzeichnungspflicht an die Grenzen der praktischen Realisierbarkeit stoßen. Denn viele Gerichte sind in den Sylter Restaurants nicht standardisiert. Das Gesetzt bedeutet für Gastronomen viel Arbeit, denn jede essbare Ware, ob Brötchen, Fleisch oder Sauce, muss nun genau gekennzeichnet werden.
Mehr aus Allgemein alle Beiträge

Sylter Handballer verlieren ´27:31 in Meldorf – Zweite Halbzeit gewonnen, Spiel verloren
Der Saisonauftakt der Sylter C-Jugend begann so, wie er für einen Inselverein oft beginnt: mit langer Anreise – …

Musikalische Stadtführung: „Pariser Flair“ im Alten Kursaal in Westerland
Paris an einem Abend – ohne Anreise: Am Mittwoch, 9. September, nimmt das Duo „Pariser Flair" sein Publikum mit …

Ansage an die Liga: SCN-Damen zerlegen den Titelfavoriten mit 9:0
Wer wissen wollte, wer in dieser Saison die Kreisklasse Nordfriesland prägen wird, hatte am Freitagabend an der …

Tourismusstrategie – Wir haben es vorher gewusst. Und das ist das Problem.
Zwei Tage vor der Abschlussveranstaltung haben wir aufgeschrieben, welche Themen im Alten Kursaal auf den …