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Medizinische-Maskenpflicht in der Marschbahn

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INSEL SYLT. 

Aufgrund der von Bund und Ländern beschlossenen neuen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in den Zügen der Marschbahn. Neben den FFP2-Masken sind auch die aus den Kliniken bekannten OP-Masken erlaubt. Bisher galt in den Zügen lediglich die Pflicht eine Stoffmaske zu tragen. Unabhängig der Maskenpflicht leiden die rund 4000 Sylt-Pendler weiterhin unter zu vollen Zügen, in denen keine Abstände eingehalten werden können.

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