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Leinenpflicht für Hunde

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In der Nebensaison herrscht an allen Stränden Hundezeit. Zwischen November und Mitte März ist Laut den Gemeindesatzungen auf Sylt das Mitführen von Hunden an allen Strandabschnitten erlaubt und somit die Leinenpflicht an allen Stränden aufgehoben. Zudem gibt es 16 ausgewiesene Hundestrände von List bis Hörnum, wo die Hunde unter Aufsicht am Strand oder im Wasser toben können. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind von den Begleitpersonen umgehend zu entsorgen und nicht zu vergraben. Auch sind die Hunde ohne Anleinpflicht so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Jedoch sind die Vierbeiner in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr grundsätzlich anzuleinen– auch in der Nebensaison. Zudem besteht die Leinenpflicht in den Sylter Parks, Wald-, Grün- und Sportanlagen, im gesamten Ortsteil Westerland einschließlich der Promenade, im gesamten Bereich von List aufgrund der frei laufenden Schafe, bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten sowie auf den Wegen durch die Naturschutzgebiete.

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