Kürzere Laufzeit bei Erbpachtverträgen
99 Jahre Laufzeit hatten Erbpachtverträge in der Gemeinde Sylt bislang. Künftig sollen sie nur noch für 50 Jahre gelten. Das hat die Gemeindevertretung kürzlich einstimmig beschlossen. Beim Erbpachtmodell mietet der Bauherr ein Grundstück, auf dem er ein Haus baut. Diese Grundstücke werden aufgrund der hohen Grundstückpreise auf Sylt von den Gemeinden angeboten. Auslöser für die Entscheidung die Laufzeit von Erbpachtverträgen zu kürzen, waren renovierungsbedürftige Reihenhäuser auf Erbpachtbasis, die verkauft worden sind. Das berichtet die Sylter Rundschau. Angesichts von langen Restlaufzeiten sind Käufer bereit, hohe Preise zu zahlen. Bei einer kürzeren Laufzeit wären die Immobilien weniger wert und für Käufer nicht so attraktiv. Im Gegenzug könnte der Erbbauzins sinken.
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