Kürzere Laufzeit bei Erbpachtverträgen
99 Jahre Laufzeit hatten Erbpachtverträge in der Gemeinde Sylt bislang. Künftig sollen sie nur noch für 50 Jahre gelten. Das hat die Gemeindevertretung kürzlich einstimmig beschlossen. Beim Erbpachtmodell mietet der Bauherr ein Grundstück, auf dem er ein Haus baut. Diese Grundstücke werden aufgrund der hohen Grundstückpreise auf Sylt von den Gemeinden angeboten. Auslöser für die Entscheidung die Laufzeit von Erbpachtverträgen zu kürzen, waren renovierungsbedürftige Reihenhäuser auf Erbpachtbasis, die verkauft worden sind. Das berichtet die Sylter Rundschau. Angesichts von langen Restlaufzeiten sind Käufer bereit, hohe Preise zu zahlen. Bei einer kürzeren Laufzeit wären die Immobilien weniger wert und für Käufer nicht so attraktiv. Im Gegenzug könnte der Erbbauzins sinken.
Unsere Partner
Mehr aus Allgemein alle Beiträge

Rausfahren, wenn alle anderen reinkommen: Seenotretter zu Gast in List
Am 15. Oktober zeigt Bernd Goldenbaum von der DGzRS im Erlebniszentrum Naturgewalten einen Filmvortrag über die …

„Das Altersheim kann warten“ – Sylt rückt zusammen
Es sind oft die kleinen Dinge, an denen der Alltag hängen bleibt: der Termin beim Hausarzt, zu dem man nicht mehr …

Funktionskleidung: In Deutschland wird Outdoor-Bekleidung zum urbanen Stil – mit einem Markt von über 12 Milliarden Dollar
ANZEIGE Deutschland bestätigt sich als einer der dynamischsten und reifsten Märkte Europas für Outdoor-Bekleidung. …

Musikalische Stadtführung: „Pariser Flair“ im Alten Kursaal in Westerland
Paris an einem Abend – ohne Anreise: Am Mittwoch, 9. September, nimmt das Duo „Pariser Flair" sein Publikum mit …






